Durch Zentralanatolien nach Georgien und Armenien

Reisezeit: April - August 2017  |  von Horst und Edelgard

Auf der Heimreise: Ausreise mit dem eigenen Fahrzeug

Mittwoch, 02.08.2017

Inzwischen sind wir wieder wohlbehalten zu Hause angekommen. Leider erlebten wir bei der Ausreise aus Armenien noch eine böse Überraschung.

Am 30.05.2017 waren wir am Grenzübergang Bavra nach Armenien eingereist und hatten eine Gebühr von 42 $ (Einfuhrgebühr, Straßenbenutzungssteuern und Ökosteuer) entrichtet.
Am 20.06.2017 erreichten wir die Grenzstation Bagratashen zur Ausreise zurück nach Georgien.

Der Zollbeamte bat uns, ihn in das Zollgebäude zu begleiten und wir sollten vor einem Büro warten. Er beriet sich mit einem Kollegen und vermutlich auch mit dem Abteilungsleiter und kam dann zu uns zurück mit folgender Erklärung:

Unsere Ausreise hätte bis spätestens zum 14.06.2017 erfolgt sein müssen, denn die Einreisegebühr war nur für 15 Tage gültig. Um ausreisen zu können, müssten wir jetzt eine Strafe von 1.300 $ zahlen, bzw. ein zweiter Beamter, der dazu kam, sprach sogar von 2.500 $.

Es gäbe allerdings noch eine Möglichkeit, einen Einspruch an das Hauptzollamt in Yerevan zu stellen.
Zurück in Yerevan erstellten wir ein Schreiben, dass wir per Mail am Hauptzollamt einreichten. Die Bearbeitung sollte 2 -3 Tage dauern. Eine Woche lang erhielten wir, außer einer Eingangsbestätigung mit einer Kenn-zahl für das Internetportal, keine Rückmeldung. Auch Telefonate und persönliches Vorsprechen führten zu keinem Ergebnis.

Erst die freundliche und hilfsbereite Managerin unseres Hotels, die auf unsere Bitte hin, nochmals den letzten, im Internet aufgeführten Sachbearbeiter kontaktierte, führte zu einer Klärung.

Unser Gesuch war abgelehnt worden und wir mussten bei der Ausreise 1.300 $ Strafe zahlen. Dabei können wir von Glück sagen, dass unser Toyota 16 Jahre alt ist, denn die Höhe der Strafe ist vom Wert des Fahrzeugs abhängig. In unserem Fall war er auf nur 5.000 $ geschätzt worden.

Hier unser Hinweis für die Ein- und Ausreise mit dem eigenen Fahrzeug:

Die zu entrichtende Einreisegebühr ist zunächst nur für 15 Tage gültig und kann bei längerem Aufenthalt nicht bei der Ausreise nachgezahlt werden. Für einen längeren Aufenthalt muss die weitere Gebühr innerhalb dieser 15 Tage bei einem Zollamt nachgezahlt werden! Sonst drohen so empfindliche Strafen, wie in unserem Fall!

Doch die schönen Erlebnisse und Begegnungen überwiegen!

Doch die schönen Erlebnisse und Begegnungen überwiegen!

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Die Reise
 
Worum geht's?:
Um die Faszination die Welt auf gut geplanten Traumpfaden zu erkunden, starten wir nun unsere 3. Etappe. Nach der ersten Reise durch den Nordosten der Türkei 2015 und dem zweiten Teil durch den bezaubernden Nordiran und die Wüste Lut 2016, ist es das Ziel des dritten Teils den Kleinen und Großen Kaukasus zu durchstreifen.
Details:
Aufbruch: 07.04.2017
Dauer: 4 Monate
Heimkehr: 10.08.2017
Reiseziele: Türkei
Griechenland
Armenien
Der Autor
 
Horst und Edelgard berichtet seit 9 Jahren auf umdiewelt.
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