Zwischen Wolken und Recht: Alles, was Sie über Flugentschädigungen wissen müssen

27.07.2023  |  von Martin Gädeke

Endlich sind wir in der Urlaubszeit angekommen und die langersehnte Flugreise ist zum Greifen nah. Aber was, wenn unser Flug einfach mal erst höchst verspätet stattfinden kann oder sogar komplett ausfällt? Zuerst ist die Enttäuschung natürlich groß und wer keinen Ersatztermin angeboten bekommt, der muss sich sogar spontan auf eine neue Reiseroute einlassen. Aber wer als Fluggast in solch eine unangenehme Situation gerät, der sollte auf jeden Fall für seine Rechte einstehen. Denn hier müssen Fluggesellschaften für eine Alternative oder eben eine Entschädigung aufkommen. Und damit dies auch alles seinen geregelten Weg nimmt, gibt es die EU-Fluggastverordnung 261-2004. In dieser Fluggastverordnung steht genau beschrieben, was einem geschädigten Fluggast bei einer Flugverspätung oder einem Flugausfall zusteht. Aber leider versuchen die Fluggesellschaften immer wieder, sich um diese Ausfallzahlung zu drücken.

Man steht nicht allein

Fluggäste haben bei Flugausfällen und bei Flugverspätungen Rechte. Dies ist generell erst einmal wichtig zu wissen. Dann tatsächlich Recht zu bekommen, ist bei den Fluggesellschaften aber ein ganz anderes Thema. Leider sträuben sich die meisten Fluggesellschaften und machen es den geschädigten Fluggästen nicht leicht, ihre Erstattung zu bekommen. Aber zum Glück muss man hier nicht alleine gegen die großen Konzerne antreten. Online kann man sich die entsprechende Hilfe holen und andere für sich kämpfen lassen. Eine solche Hilfeplattform fordert die Rechte des Fluggastes bei der Fluggesellschaft ein und nimmt direkt als erstes Kontakt mit dieser auf. Für den Fluggast fallen erstmal keine Kosten an. Erst wenn die Fluggesellschaft dann auf die Forderung eingeht und die Ausgleichszahlung herausgibt, muss der Fluggast für die erbrachte Dienstleistung der Online-Hilfe einen prozentualen Anteil abgeben.

Sollte es tatsächlich mal vorkommen, dass der Entschädigungsantrag abgelehnt wurde, weil der Fluggast kein Recht auf Entschädigung hat, dann bekommt auch die Hilfeplattform kein Geld. So einfach sind die Spielregeln.

Was zählt zu einer Flugverspätung?

Es wird erst dann von einer Flugverspätung gesprochen, wenn der Flug mit einer Verspätung von 3 oder mehr Stunden am Zielort eintrifft. Erst dann steht dem Fluggast eine Entschädigung zu. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich an der Distanz zwischen dem Abflughafen und dem Zielflughafen. Laut EU-Recht steht dem Fluggast dann eine Zahlung zwischen 250 und 600 Euro zu. Sollte der Flug tatsächlich erst mit dieser Verspätungszeit ankommen, stehen dem Fluggast sogar noch zusätzliche Leistungen zu. Hierzu können Verpflegungsgutscheine zählen, mit denen sich der Fluggast dann Mahlzeiten und Wasser kaufen kann. Ab einer Flugverspätung von 5 Stunden und aufwärts kommt noch das Recht hinzu, dass man den Ticketpreis komplette erstattet bekommt. Hier ist dann aber die Voraussetzung, dass der Fluggast den Flug gar nicht mehr antreten möchte.

Bild zweier landender Flugzeuge mit untergehender Sonne.

Bei Flugverspätungen oder sogar -ausfall stehen dem Geschädigten entsprechende Ausgleichszahlungen zu.

Wieso wehren sich Fluggesellschaften gegen die Ausgleichszahlungen?

Fluggesellschaften versuchen erstmal immer, die Schuld für die Flugverspätung oder den -ausfall woanders geltend zu machen. Fehler der eigenen Firma werden hier nicht gerne eingestanden. Gründe für eine Flugverspätung gibt es genügend und diese müssen erst einmal genauer betrachtet werden.

Hier wird dann geprüft, ob die Gesellschaft die Verspätung hätte verhindern können oder ob tatsächlich außergewöhnliche Umstände vorlagen. Zu außergewöhnlichen Umständen würde zum Beispiel ein schweres Gewitter oder auch ein Vogelschlag zählen. In beiden Fällen wäre die Sicherheit der Fluggäste gefährdet gewesen. Hier wäre die Fluggesellschaft dann nicht Schuld und kann entsprechend auch nicht haftbar gemacht werden.

Unangenehme Flugannulierung

Flugverspätungen sind schon ärgerlich und bringen eine Menge Stress mit sich. Aber eine komplette Flugannulierung bringt alles aus dem Konzept und setzt den Fluggast vor regelrechte Stressattacken. Auch hier hängt die Höhe der Entschädigung von der der Flugdistanz zum Zielort ab. Ebenfalls entscheidend ist, wann der Fluggast über den Ausfall informiert wurde. So stehen dem Fluggast in den allermeisten Fällen neben dem Entschädigungsgeld auch noch andere Betreuungsleistungen und sogar eine Ticketrückerstattung zu. Allerdings ist zu beachten, dass, wenn die Flugannullierung mehr als 14 Tage vor Abflugtermin angekündigt wird, dem Fluggast keine Entschädigungsverpflichtungen zusteht. Bei 7-14 Tagen vor Abflug hat die Fluggesellschaft die Verpflichtung, einen Alternativflug zu finden. Allerdings darf dieser Alternativflug nicht weit von dem eigentlichen Flugdatum abweichen.

Wer es hier verpasst, seine Rechte einzufordern, der verliert eine Menge Geld und aktuell sind es knapp 80 % der betroffenen Fluggäste, die ihre Rechte nicht einfordern. Darüber freuen sich natürlich die die Fluggesellschaften.

© Martin Gädeke, 2024
Der Autor
 
Martin Gädeke hat www.umdiewelt.de vor über 23 Jahren gegründet, ist aber nur einer von tausenden Aut­oren - und bei Weitem nicht der Aktivste. Dafür ist er für alles andere auf der Seite zuständig und immer für Dich erreichbar!
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