Reisen und Weiterbildung: Kennst Du dein Recht auf Bildungsurlaub?
Wusstest du, dass Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf bis zu zehn Tage bezahlten Sonderurlaub für Weiterbildung haben? Dieses Recht nennt sich Bildungsurlaub und wird noch viel zu selten genutzt. Dabei bietet Bildungsurlaub eine großartige Gelegenheit, sich persönlich und beruflich weiterzuentwickeln – und gleichzeitig neue Orte zu entdecken. Denn Bildungsurlaub darf weltweit stattfinden.
Kurzüberblick: Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub ist der gesetzlich verankerte Anspruch auf fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr, den Beschäftigte (außer Bayern und Sachsen) für den Besuch von als “Bildungsurlaub” anerkannten Weiterbildungen nutzen können. Meistens lässt sich der Anspruch aus zwei Jahren zusammenlegen, dann kannst du sogar zehn Tage Bildungsurlaub machen. Zusätzlich zu deinem Erholungsurlaub.
An was für einem Bildungsurlaubsseminar du teilnimmst, kannst du in den meisten Bundesländern frei wählen: Neben fachlichen Weiterbildungen in deinem Berufsfeld, über Sprachkurse bis hin zu Seminaren rund um körperliche und mentale Gesundheit – wie Yoga oder Stressmanagement. Aber auch Seminare zu gesellschaftspolitischen Themen – wie Demokratie, Rassismus oder Nachhaltigkeit – kannst du im Bildungsurlaub besuchen.
Wichtig ist, dass das von dir gewünschte Seminar als Bildungsurlaub in deinem Bundesland offiziell anerkannt ist. Während des Seminars wird dein Gehalt vom Arbeitgeber weitergezahlt – nur die Kursgebühren und gegebenenfalls Anreise und Unterkunft zahlst du selbst.
Reisen & Lernen – eine perfekte Kombination
Da Bildungsurlaub weltweit stattfinden kann, lässt er sich gut in Reisepläne integrieren. Vor allem bei Zielen mit längerer Anreise entscheiden sich viele Bildungsurlauber dafür, das Seminar mit ihren regulären Urlaubstagen zu verbinden.
In der Praxis bedeutet das oft: Eine Urlaubswoche wird vor oder nach dem Kurs eingeplant. Auf diese Weise bleibt neben dem Seminar Zeit, das Gastland intensiver kennenzulernen – abseits von Stundenplan und Kurszeiten.
Ob ein Sprachkurs im englischsprachigen Ausland, ein Yoga-Seminar auf den Kanaren oder ein Kommunikationsseminar in den Alpen: Weiterbildungen werden zunehmend an Orten angeboten, die über den Seminarraum hinaus neue Eindrücke ermöglichen. Entsprechend vielfältig ist das Angebot – und es wächst kontinuierlich weiter.
Wichtig: Wenn du eine längere Abwesenheit auf der Arbeit planst, solltest du den Zeitraum gut mit deinem Arbeitgeber und deinem Team abstimmen, um Terminkonflikte und eine übermäßige Arbeitsbelastung zu vermeiden.
Bildungsurlaub in Deutschland
Du musst aber nicht in den Flieger steigen, um im Bildungsurlaub neue Impulse zu gewinnen. Auch innerhalb Deutschlands gibt es zahlreiche inspirierende Angebote: Waldbaden im Schwarzwald, Führungskräftetrainings in der Eifel oder Yoga an der Ostsee. Wer es ganz lokal mag, kann sogar bei der Volkshochschule um die Ecke an einem Bildungsurlaub teilnehmen.
Bildungsurlaub richtig beantragen
Viele Beschäftigte scheuen vor der Beantragung von Bildungsurlaub zurück, weil sie denken, es sei kompliziert. Doch Bildungsurlaub zu beantragen ist nicht schwer, beachte einfach diese drei Schritte:
Erstens: Stelle sicher, dass du Anspruch auf Bildungsurlaub in deinem Bundesland hast. In den meisten Bundesländern musst du dafür nur über sechs Monate bereits Teil des Unternehmens sein. Allerdings nehmen viele Bundesländer kleinere Betriebe aus der Bildungsurlaubspflicht heraus – es ist also wichtig, dich hier als erstes gut zu informieren.
Zweitens: Stelle deinen Antrag rechtzeitig – je nach Bundesland liegt die Beantragungsfrist bei vier bis neun Wochen vor Seminarbeginn.
Drittens: Reiche den Antrag zusammen mit der offiziellen Anerkennung des Seminars als Bildungsurlaub in deinem Bundesland (bekommst du vom Seminaranbieter selbst) bei deiner Personalabteilung ein.
Wenn die Frist eingehalten wurde und das Seminar im Bundesland, in dem man arbeitet, offiziell anerkannt ist, darf der Antrag nur aus wenigen Gründen abgelehnt werden – etwa aus dringenden betrieblichen Gründen oder wenn bereits genehmigte Urlaubsanträge von anderen Kollegen für diesen Zeitraum vorliegen.