Probleme bei der Anreise: Das können Urlauber jetzt tun
Der Urlaubsbeginn ist für die meisten Menschen die schönste Zeit des Jahres. Wenn es jedoch Probleme bei der Anreise gibt, kann der Urlaub nicht wie gewünscht starten. Verspätungen mit dem Flugzeug oder der Bahn sind jedoch keine Seltenheit. Was können Urlauber also tun, um trotzdem entspannt in die Ferien zu starten?
Was kann ich bei Flugverspätung oder Annullierung tun?
Flugverspätungen und sogar Flugausfälle sind für Urlauber besonders ärgerlich. Vor allem dann, wenn sie bereits am Flughafen eintreffen und erst dann über die Verspätungen oder Ausfälle informiert werden. Die meisten Urlauber denken sogar noch weiter: Was passiert, wenn man den Anschlussflug verpasst wegen Verspätung? Da ist Sorge direkt vorprogrammiert. Doch mit Ärger sollte kein Urlaub beginnen. Besser ist es, einen kühlen Kopf zu bewahren und auf die EU-Fluggastrechte-Verordnung zurückzugreifen.
Diese sieht vor, dass Fluggäste Anspruch auf Verpflegung ab zwei Stunden Verspätung und Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro ab drei Stunden Verspätung haben. Wie hoch die Summe im Detail ausfällt, hängt von der jeweiligen Flugstrecke ab. Wird jedoch ein Flug ersatzlos gestrichen, erhalten Gäste stets den Ticketpreis erstattet.
Hinweis: Manchmal kann es passieren, dass das Gepäck verloren geht. In diesem Fall haben Gäste Anspruch auf Schadensersatz. Dieser beläuft sich auf ca. 1.600 Euro und ist im Montrealer Übereinkommen festgelegt.
Wichtig ist, sich die Flugverspätung oder Annullierung von der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen zu lassen. Das Aufbewahren der Bestätigung sowie sämtlicher Belege und Bordingpässe dienen im Bedarfsfall als Beweise, wenn der SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) oder das EVZ (Europäisches Verbraucherzentrum) einbezogen wird.
Welche Rechte habe ich bei Zugverspätungen?
Ebenso wie bei Flügen haben Fahrgäste bei Verspätungen oder Ausfällen mit Zügen Anspruch auf Ersatz oder Entschädigung. Das ist im Fahrgastrecht der Deutschen Bahn hinterlegt. Es gilt jedoch auch hier, auf die Details zu achten. Bei einer Verspätung ab einer Stunde erhalten Bahnreisende 25 Prozent des Ticketpreises erstattet. Handelt es sich um eine Verspätung von zwei Stunden, können sogar 50 Prozent des Ticketpreises zurückverlangt werden.
Kommt es zu einem kompletten Zugausfall, dürfen Fahrgäste den nächsten Zug nutzen oder die Reise auf Wunsch abbrechen. In diesem Fall ist eine komplette Ticketerstattung möglich. Damit das gelingt, nutzen Betroffene das Fahrgastrechte-Formular. Dieses ist in Zügen, Reisezentren und im Internet erhältlich. Auch hier gilt: Sämtliche Belege wie Quittungen und Fahrkarten sind gut aufzuheben und im Bedarfsfall mit den Formularen bei der Deutschen Bahn einzureichen.
Wer hilft mir, wenn ich Probleme mit dem Hotel oder anderen Unterkünften habe?
Ist das Reiseziel erreicht, ist die Erleichterung oftmals riesig. Doch manchmal folgt die Ernüchterung: Die Unterkunft ist nicht wie beschrieben und weist zudem deutliche Mängel auf. Diese Umstände müssen Gäste jedoch nicht hinnehmen. Sie halten sich am besten an folgende Ratschläge:
- Alle Mängel sind mit Fotos zu dokumentieren und Zeugen einzubeziehen.
- Der Reiseveranstalter oder der Besitzer der Unterkunft ist unverzüglich zu informieren.
- Reklamationen sind einzureichen und auf Ersatz zu bestehen.
- Und natürlich kann man anderen Reisenden sehr helfen, wenn man sich die Mühe macht, entsprechende Bewertungen oder Berichte auf Internetportalen zu hinterlassen.
Selbstverständlich haben Urlauber auch in diesem Rahmen Anspruch auf Preisminderungen. Das ist möglich, wenn die Unterkunft weder dem Aussehen noch der Qualität der Beschreibung entspricht.
Der Urlaub soll eigentlich Erholung und Entspannung versprechen. Das ist nicht immer gewährleistet. Wer jedoch ruhig bleibt und seine Rechte einfordert, kann zumindest einen Teil des Reisepreises oder Ersatz erhalten.